Das Ziel meiner Arbeit ist es, Sie individuell auf Ihrem Weg zu sich
selbst, zu begleiten, Ihrem stärkenden u. schöpferischen
Kraftpotential, Ihren Bedürfnissen, Gefühlen, den Weg zu Ihren
Problemlösungen ( ob im persönlichen oder beruflichen
Leben), zu mehr Wohlbefinden, in Ihrem persönlichen
Entwicklungsprozess,
- neue Wege und Lösungsmöglichkeiten zu finden
- sich an Ihre Lebenskraft, Ihr Energiepotential (wieder) anzubinden
- Stress abzubauen
- sich Schritt für Schritt näher zu kommen,
- mit dem Gespräch
- mit achtsamen, körperpsychotherapeutischen,
traumatherapeutischen, gestaltherapeutischen, tanztherpeutischen und systemischen Modulen, Aufstellungsarbeit,
biodynamischer Körpertherapie,...
Dauer einer Einzelsitzung 50 Minuten
bei Psychotherapie über gesetzliche Krankenkassen oder bei Gebühren nach Privaten Krankenkassen GOP
Dauer einer Einzelsitzung bei SelbstzahlerInnen 50 Minuten.
Abrechnungsmöglichkeiten:
- Körperpsychotherapie und Tanztherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen!
- Honorar Selbstzahler Einzelsitzung 100 €
- Übernahme des Honorars durch Privat- und
Zusatzversicherungen ist möglich
(Es gilt der Tarif der Kasse) Bitte
erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, bzw. achten Sie darauf was in
Ihrem Versicherungsvertrag steht.
Sie können psychotherapeutische Behandlungen in Ihrer
Steuererklärung als Krankheitskosten nach
Paragraph. 33 EStG außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Auf Antrag ist auch eine außervertragliche
Psychotherapie als tiefenpsychologische Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Es gilt der
Tarif der gesetzlichen Kassen. Dazu folgende Informationen:
des BDP ( Berufsverband Deutscher Psychologen):
Siehe (http://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml#kostenerstattung)
"Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten
leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem
daran, dass es gemessen am Bedarf nach wie vor zu wenig
Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb
häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste.
Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor
allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte
ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen
kann.
Die
Möglichkeit der Kostenerstattung für ausservertragliche
Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Unterversorgung
besteht:
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz
in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer
Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung -
die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine
Kassenzulassung besitzt. ( Trifft für mich zu - S.
Lührs) In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der
Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse
stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse
ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage
durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers
und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die
Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in
Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem
tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart
haben. " ( Oder es besteht auch die Möglichkeit der
Abtretungserklärung, d.h. Psychologe rechnet direkt mit der Kasse
ab)
Darauf müssen Sie achten:
Sie brauchen eine
Dringlichkeitsbescheinigung von einem Arzt, daß sie
psychotherapeutische Behandlung brauchen. Bei Ihrem Antrag müssen
Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten
innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (3-6 Monate) und/oder in einer
örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen
können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den
verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie
diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.( ca. 6-8 Versuche,(Anrufe) sind zumutbar)
Wenn Sie soweit alles zusammen haben, muss
auch ich, Therapeutin, einen Behandlungsantrag zeitgleich mit Ihrem
Antrag einreichen!
Wichtiger Hinweis:
Da im Rahmen der vorliegenden Information nicht alle Einzelheiten
berücksichtigt werden können, erkundigen Sie sich in
Zweifelsfällen deshalb unbedingt vor Beginn einer Therapie bei
Ihrer Krankenkasse, beim Therapeuten Ihrer Wahl oder beim
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) danach, was Sie beachten
müssen!
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 330
E-Mail: pid@dpa-bdp.de
Internet: www.psychotherapiesuche.de
Gern lasse ich Ihnen weitere Informationen
dazu zukommen.
(Dipl.-Psych. S. Lührs)
schreiben sie mir eine Mail oder rufen sie mich an.
|