Einzelbegleitung
bei vielfältigsten Symptomen

u.a. Trauma-Symptomen:

wie psychosomatischen Schmerzen,
chronischen Verspannungen,
depressiven Verstimmungen, Angst- und Panikzuständen,
Beziehungskonflikten, Trennungs- und Trauerprozessen,
innerer Unzufriedenheit und Unerfülltheit im privaten oder beruflichen Alltag,
innerer Verwirrung, Zerrissenheit, Leere und dem Gefühl von Niedergeschlagenheit, Resignation, Sinnfindung, sprirituellen Krisen,
Erschöpfung, Schlafstörungen
Der Wunsch nach Veränderung und Neuorientierung ...


Das Ziel meiner Arbeit ist es, Sie  individuell auf Ihrem Weg zu sich selbst, zu begleiten, Ihrem stärkenden u. schöpferischen Kraftpotential, Ihren Bedürfnissen, Gefühlen, den Weg zu Ihren Problemlösungen ( ob im persönlichen oder beruflichen Leben), zu mehr Wohlbefinden, in Ihrem persönlichen Entwicklungsprozess, 

- neue Wege und Lösungsmöglichkeiten zu finden
- sich an Ihre Lebenskraft, Ihr Energiepotential (wieder) anzubinden
- Stress abzubauen

- sich Schritt für Schritt näher zu kommen,

- mit dem Gespräch
- mit achtsamen,  körperpsychotherapeutischen, traumatherapeutischen, gestaltherapeutischen,  tanztherpeutischen und systemischen Modulen, Aufstellungsarbeit, biodynamischer Körpertherapie,...

Dauer einer Einzelsitzung 50 Minuten   
bei Psychotherapie über gesetzliche Krankenkassen oder bei Gebühren nach Privaten Krankenkassen GOP

Dauer einer Einzelsitzung bei SelbstzahlerInnen 50 Minuten.

Abrechnungsmöglichkeiten:

- Körperpsychotherapie und Tanztherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen!

- Honorar Selbstzahler  Einzelsitzung  100 € 

 - Übernahme des Honorars durch Privat- und Zusatzversicherungen ist möglich
(Es gilt der Tarif  der Kasse) Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, bzw. achten Sie darauf was in Ihrem Versicherungsvertrag steht.

Sie können psychotherapeutische Behandlungen in Ihrer Steuererklärung als Krankheitskosten nach 
Paragraph. 33 EStG außergewöhnliche Belastungen absetzen.


Auf Antrag ist auch eine außervertragliche Psychotherapie als tiefenpsychologische Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Es gilt der Tarif der gesetzlichen Kassen. Dazu folgende Informationen:

des BDP ( Berufsverband  Deutscher Psychologen):

Siehe (http://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml#kostenerstattung)

"Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es gemessen am Bedarf nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.

Die Möglichkeit der Kostenerstattung für ausservertragliche Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Unterversorgung besteht:
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt.  ( Trifft für mich zu - S. Lührs) In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben. " ( Oder es besteht auch die Möglichkeit der Abtretungserklärung, d.h. Psychologe rechnet direkt mit der Kasse ab)

Darauf müssen Sie achten:

Sie brauchen eine Dringlichkeitsbescheinigung von einem Arzt, daß sie psychotherapeutische Behandlung brauchen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (3-6 Monate) und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.( ca. 6-8 Versuche,(Anrufe) sind zumutbar)

Wenn Sie soweit alles zusammen haben, muss auch ich, Therapeutin, einen Behandlungsantrag zeitgleich mit Ihrem Antrag einreichen!


Wichtiger Hinweis:
Da im Rahmen der vorliegenden Information nicht alle Einzelheiten berücksichtigt werden können, erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen deshalb unbedingt vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse, beim Therapeuten Ihrer Wahl oder beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) danach, was Sie beachten müssen!

Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 330
E-Mail: pid@dpa-bdp.de
Internet: www.psychotherapiesuche.de

Gern lasse ich Ihnen weitere  Informationen dazu zukommen.   
(Dipl.-Psych. S. Lührs)
schreiben sie mir eine Mail oder rufen sie mich an.